Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB V) beinhaltet die ambulante Pflege die medizinische Versorgung, die sogenannte Behandlungspflege.

Diese beschränkt sich auf Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durch examinierte Pflegefachkräfte erbracht werden. 

 

Medizinische Leistungen

  • Wundversorgung/Anlegen und Wechseln von Verbänden
  • Versorgung von Medikamenten
  • Injektionen
  • Katheterisierung
  • künstliche Ernährung
  • Inhalation
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Blutzuckerkontrolle
  • Einreibungen
  • Einläufe