Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Der Bezug von Pflegegeld ist an eine Bedingung geknüpft – es muss in regelmäßigen Abständen ein Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst stattfinden.

  • Pflegegrad 2 und 3:  zweimal im Jahr (halbjährlich)
  • Pflegegrad 4 und 5:  viermal im Jahr (vierteljährlich)

Wichtig zu wissen:

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können ebenfalls zweimal pro Jahr einen Beratungsbesuch freiwillig abrufen.