Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Der Bezug von Pflegegeld ist an eine Bedingung geknüpft – es muss in regelmäßigen Abständen ein Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst stattfinden.
- Pflegegrad 2 und 3: zweimal im Jahr (halbjährlich)
- Pflegegrad 4 und 5: viermal im Jahr (vierteljährlich)
Wichtig zu wissen:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können ebenfalls zweimal pro Jahr einen Beratungsbesuch freiwillig abrufen.